Antrag CDU Fraktion: Kein Doppelhaushalt 2025/26

| CDU Nümbrecht

Die finanzielle Zukunft der Gemeinde Nümbrecht steht vor großen Herausforderungen! Der aktuell zur Abstimmung vorliegende Doppelhaushalt 2025/2026 sieht eine drastische Erhöhung der Grundsteuer B auf 950 % vor. Dies geschieht mit dem Ziel, bis zum Ende der Haushaltssicherung im Jahr 2031 wieder positives Eigenkapital aufzubauen. Dies war bei Einbringung des Haushaltes im Dezember 2024 auch die richtige Entscheidung! Doch neue Entwicklungen lassen Zweifel aufkommen, ob diese Maßnahme wirklich notwendig ist.

Altschuldenübernahme als Gamechanger

Seit den 90er Jahren kämpft die kommunale Ebene mit einer unzureichenden Finanzierung. Bund und Land haben kontinuierlich neue Aufgaben auf den Kreis und den Gemeinden übertragen, jedoch ohne eine ausreichende finanzielle Gegenleistung. Jetzt gibt es jedoch Bewegung:

- Die Altschuldenübernahme durch Bund und Land nimmt Fahrt auf.
- Das Land NRW hat bereits einen Referentenentwurf in die Verbändeanhörung gegeben.
- Nümbrecht wurde als Referenzkommune ausgewählt und steht in engem Austausch mit den Behörden.
- Nach aktuellem Stand wird sich der Bund wie zugesagt an der Entschuldung beteiligen.

Dies könnte eine entscheidende Entlastung der kommunalen Finanzen bedeuten – mit spürbaren Folgen für die Haushaltsplanung!

Steuererhöhung noch nötig?

Sollten sich die Finanzprognosen durch die Altschuldenübernahme verbessern, könnte die Gemeinde bereits mit der Bilanz 2025 wieder Eigenkapital ausweisen. Eine Überschusserzielung in den Folgejahren wäre dann nicht mehr in dem ursprünglich geplanten Umfang erforderlich. Dies bedeutet:

✅ Mögliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
✅ Verzicht auf drastische Steuererhöhungen
✅ Mehr finanzieller Spielraum für zukünftige Investitionen

Doch die endgültige Bewertung bleibt abzuwarten.

CDU-Antrag: Kein Doppelhaushalt jetzt!

Angesichts der Unsicherheiten fordert die CDU-Fraktion eine vorsichtigere Herangehensweise. Anstatt jetzt bereits langfristige Steuererhöhungen festzuschreiben, soll die Entwicklung der Altschuldenübernahme zunächst abgewartet werden.

Unser Antrag: Der Haushalt soll nicht als Doppelhaushalt verabschiedet werden!

So bleibt der Handlungsspielraum erhalten, und der Rat kann später fundiert über mögliche Steueranpassungen entscheiden.

Redenius - Nachfolger

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